Teilnahmebedingungen
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Beim Babyschwimmen und bei den Schwimmkursen für Anfänger kann und muss pro Termin ein Elternteil (oder eine andere erwachsene Begleitperson) teilnehmen. Die Eltern (oder andere erwachsene Begleitpersonen) können sich auch während eines Termins miteinander abwechseln, aus Platzgründen sollte jedoch immer nur eine erwachsene Person gleichzeitig mit dem Kind im Wasser sein.
Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Schwimmprogrammen ist die Anmeldung der Kinder (und im Falle des Babyschwimmens und des Anfängerschwimmens auch der betreuenden Eltern) als Vereinsmitglied beim Schwimmverein Delphin. Alle Vereinsmitglieder sind dadurch auch zur Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen berechtigt und können weitere Vorteile der Vereinsmitgliedschaft genießen, wie zum Beispiel eine Ermäßigung von 20% für Saunaeintritte. Die Mitgliedschaft endet automatisch am Ende des vereinbarten Zeitraums, eine gesonderte Abmeldung ist nicht erforderlich.
Der Beitrag ist direkt beim ersten Termin zu bezahlen. Beim ersten Schwimmtermin oder bei Nichterscheinen wird der volle Beitrag fällig. Eine Stornierung der Anmeldung ist ohne Kosten bis eine Woche vor Beginn per E-Mail möglich. Wenn ein Kind aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen einen Termin versäumt, kann dieser Termin nach Rücksprache mit unseren Betreuungspersonen nachgeholt werden, sofern es in anderen Gruppen freie Plätze gibt. Ein Nachholen von Terminen nach dem Ende der Mitgliedschaft oder eine Erstattung des Beitrages ist nicht möglich.
Versäumt ein Kind aufgrund einer langwierigen Krankheit oder einer Verletzung mehr als die Hälfte der Stunden, gewähren wir eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Zeitpunkt. Unter Voraussetzung freier Plätze ist ein Wechsel in eine andere Gruppe innerhalb eines Zyklus nach Rücksprache möglich.
Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern/Erziehungsberechtigten, dass die Kinder die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Bitte nehmen Sie nicht an einer Schwimmstunde teil, wenn Ihr Kind oder die Betreuungsperson krank ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an eine Ärztin/einen Arzt Ihres Vertrauens.


